Wege ins Ausland für Studierende
Sie sind Studierende der hochschule 21 und interessieren sich für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt. Sie möchten wissen, ob Sie sich für ein Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule oder für ein Praktikum im Ausland entscheiden sollen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aspekte rund um die Organisation eines Auslandsaufenthaltes für Sie zusammengefasst.
Corona - Info (des Auswärtigen Amtes):
Seit dem 1. August 2021 werden Risikogebiete in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Die aktuellen Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete finden Sie auf der Webseite des RKI.Informieren Sie sich über die aktuelle Situation in Ihrem Zielland, die Hinweise und Empfehlungen für Reisende auf der COVID-19-Info des Auswärtigen Amtes. Beachten Sie für die Rückreise die aktuelle Einreiseverordnung! Seitens der Förderorganisationen wird auch dazu geraten, aufgrund der aktuellen Situation über Alternativen nachzudenken, wie z.B. Verschiebung (in ein anderes Semester), Online-Antritt (und spätere Einreise) oder Online-Durchführung.
Rechtzeitige Planung
Wenn Sie sich für einen Studienaufenthalt im Ausland entscheiden, müssen Sie langfristiger planen als für ein Auslandspraktikum. Im Allgemeinen sollte man ca.1 ½ Jahre vorher mit der Planung beginnen.
Im dualen Studium ist es wichtig, dass Sie als Studierende der Bereiche Bauwesen und Technik immer auch mit Ihrem Praxisunternehmen über Ihre Planungen sprechen, da sich ein Auslandssemester nie nahtlos in eine Theoriephase der hochschule 21 einfügen lässt. Ein Auslandspraktikum ist problemlos in den dualen Studienablauf integrierbar, aber auch hier nur, wenn Ihr Praxisunternehmen zustimmt. Als Studierende der Gesundheitsstudiengänge haben Sie im ausbildungsintegrierenden dualen System der hochschule 21 leider nicht die Möglichkeit, ein Semester im Ausland zu studieren. Für Sie ist, je nach Studiengang, ein Auslandspraktikum während oder nach dem Studium (Absolventenpraktikum) die richtige Wahl.
Erfahrungen von Mitstudierenden
Nutzen Sie auch die Erfahrungsberichte von Mitstudierenden, um Anregungen für die Realisierung von Auslandsaufenthalten zu bekommen. Einige davon sind als Artikel in der HASI, auf der Hochschulwebsite oder in den Social Media zu finden. Weitere bekommen Sie auf Anfrage im International Office.
Ihr Interesse wurde geweckt?
Dann lesen Sie die folgenden Absätze und drucken Sie unsere Checklisten aus (Checkliste Praktikum, Checkliste Studium).
Unter „Praktikum mit Erasmus“ und „Studium mit Erasmus“ finden Sie Details zu Fördermöglichkeiten der hochschule 21 im erweiterten EU-Raum über das Programm Erasmus+ und unter "Praktikum mit PROMOS", "Studium mit PROMOS" und "Fachkurs mit PROMOS" zu Fördermöglichkeiten der hochschule 21 über das PROMOS-Programm weltweit. Dort gibt es auch Hinweise auf andere Förderorganisationen: Der Deutsche Akademische Austauschdienst listet z.B. in seiner Stipendiendatenbank alle Förderprogramme für ein weltweites Studium/Praktikum auf.
Das Erasmus-Programm bietet zusätzlich besondere Förderungsmöglichkeiten an für
a) Studierende und Graduierte mit Behinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) sowie
b) Studierende mit Kind, die ihr Kind mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind. Die Förderung gilt jedoch nicht für Auslandspraktika.
Informieren Sie sich auch darüber, ob Sie AuslandsBAföG erhalten. Näheres dazu hier. Der Erasmus-Zuschuss bleibt bis 300€/Monat anrechnungsfrei.
Praktische Tipps und Informationen rund um das neue Erasmus+ Programm gibt es auch in der "Erasmus App" der Europäischen Kommission.
Im dualen Hochschulsystem der hochschule 21 können Sie als Studierende für maximal 1 Semester Auslandsstudium gefördert werden, für Auslandspraktika ist eine mehrfache Förderung möglich. Erstbewerbungen werden im Falle einer Auswahl vor Mehrfachbewerbungen berücksichtigt. Die Mindestförderdauer für Auslandsaufenthalte variiert je nach Programm und Art des Aufenthaltes (mehr dazu unter „Studium mit Erasmus“ und „Praktikum mit Erasmus“ und unter „Studium mit PROMOS“ und „Praktikum mit PROMOS“).
Für das nicht deutschsprachige Ausland wird bei Bewerbungen ein Sprachnachweis benötigt, der nicht älter als 2 Jahre ist.
Wenn Sie Englisch als Studien- oder Arbeitssprache für Ihren Auslandsaufenthalt wählen, besteht an der hochschule 21 die Möglichkeit, im WS und SS das Modul „Vorbereitung auf englische Sprachprüfungen“ zu belegen. Dort können Sie ein DAAD-Sprachzertifikat erwerben, das auf Deutsch und Englisch Ihre Sprachkenntnisse nach den Sprachstufen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (A1-C2) bescheinigt. Wenn Sie sich im International Office der hochschule 21 für eine Förderung über Erasmus oder PROMOS bewerben, sollten Sie mindestens Sprachkenntnisse auf mittlerem Niveau nachweisen (B1/B2).
Sie haben auch die Möglichkeit über EZplus Englischprüfungen (TOEFL, TOEIC) online abzulegen. Studierende finden dafür einen Gutscheincode (10% Rabatt) auf dem Schwarzen Brett oder erhalten diesen im International Office. Außerdem werden im Hamburger Amerikazentrum TOEFL Tests angeboten und Cambridge Prüfungen im Cambridge Examination Centre Hamburg. Für Studium in den USA wird meistens ein TOEFL-TEST verlangt. International gelten jedoch auch das Cambridge Certificate oder IELTS.
Eine Übersicht der Sprachzertifikate verschiedener Länder ist hier zu finden. Wenn Sie Ihr aktuelles Sprachniveau überprüfen möchten, sollten Sie vorher im Internet kostenlose Selbsteinschätzungstestsmachen, damit Sie realistischer planen können.
Die hochschule 21 hat für das Erasmus-Programm eine Liste von europäischen Partnerhochschulen. Eine Erasmus-Förderung ist nur dort möglich.
Sie können aber auch unabhängig davon eine Hochschule weltweit frei auswählen. Für eine Förderung (z.B. über PROMOS) muss die spätere Anrechenbarkeit der Module jedoch gegeben sein. In vielen Ländern kommen aber zum Teil recht hohe Kosten in Form von Studiengebühren, Lebenshaltungs- und auch Visakosten auf Sie zu. An Partnerhochschulen der hochschule 21 sind Sie grundsätzlich von Studiengebühren befreit und die International Offices der Partneruniversitäten unterstützen Sie bei der Organisation des Aufenthaltes.
Bitte beachten: Die meisten Semester an ausländischen Hochschulen umfassen nicht nur 3 Monate, sondern können bis zu 6 Monate dauern. Auch der Semesterbeginn unterscheidet sich meist von dem an der hochschule 21. Bei einem Auslandsstudium im dualen System, das 3 Monate überschreitet, bietet es sich an, sich in Absprache mit Ihrer Praktikumsfirma für ein ganzes Semester beurlauben zu lassen. Während der Beurlaubung ruhen alle Rechte und Pflichten gegenüber der hochschule 21. Erbrachte Leistungen im Rahmen des Auslandsstudiums (bzw. eines Auslandspraktikums) können im Rahmen des Verfahrens zur Äquivalenzfeststellung angerechnet werden. Die jeweiligen Zulassungs- und Immatrikulationsordnungen (ZIO, § 10) der Studiengänge regeln die Beurlaubung. Noch offene Fragen zu einem Urlaubssemester beantworten Ihnen gern die Mitarbeitenden des Prüfungs- und Immatrikulationsamtes der hochschule 21.
Wenn Sie keine Kontakte ins Ausland haben, schauen Sie in die Erfahrungsberichte Ihrer Mitstudierenden. Besprechen Sie Ihren Plan auch mit Ihrer Betreuungsperson im deutschen Praxisunternehmen, um eventuell vorhandene Firmenkontakte nutzen zu können. Fragen Sie Ihren Praktikumsbetreuungsperson an der Hochschule oder andere Lehrende in Ihrem Fachbereich nach eventuellen Kontakten zu Betrieben im Ausland. Recherchieren Sie auch im Internet, z.B. über https://erasmusintern.org/. Beachten Sie dabei aber, dass sich Praxisvermittlungsorgansationen ihren Service (Hilfe bei Praxisplatzsuche, Visabeschaffung, Unterkunft) meist teuer bezahlen lassen. Hilfe bei der Einschätzung von Praktikumsvermittlungsorganisationen und vieles mehr bietet diese Internetseite des DAAD.
In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass die Firma/Einrichtung im Ausland registriert sein muss und so groß sein sollte, dass Sie bei der Bearbeitung eines (Teil-) Projektes mitwirken können. Auszuschließen sind Praktika, die eine reine ausführende Tätigkeit ohne jedes Mentoring beinhalten. Hilfreich ist, wenn das Unternehmen eine Internetseite aufweist. Ansonsten gelten für Auslandspraktika dieselben formalen Anforderungen wie bei der Praxistätigkeit in Deutschland.
Wenn Sie sich im International Office der hochschule 21 um Förderung über Erasmus und PROMOS bewerben, finden Sie die Bewerbungsfristen für die einzureichenden Unterlagen auf den Seiten „Praktikum mit Erasmus“ und „Studium mit Erasmus“ und „Praktikum mit PROMOS“ und „Studium mit PROMOS“. Wählen Sie andere Förderprogramme, müssen Sie auf deren programmeigene Bewerbungsfristen achten.
Für die Partnerhochschulen in den Förderprogrammen Erasmus+ und PROMOS ist der Ablauf der Bewerbung wie folgt:
- Sie bewerben sich zuerst im International Office der hochschule 21 um die Fördermittel,
- dann werden die für eine Förderung ausgewählten Studierenden vom International Office an die Partnerhochschulen gemeldet (Nominierung)
- und danach erst beginnt für Sie der Bewerbungsprozess an der Partnerhochschule selbst.
Details zu den Bewerbungsunterlagen für die Förderprogramme Erasmus und PROMOS finden Sie auf den Seiten "Praktikum mit Erasmus" und "Studium mit Erasmus" sowie unter "Praktikum mit PROMOS" und "Studium mit PROMOS". Von den International Offices ausländischer Hochschulen wie auch von den Firmen im Ausland werden meist Motivationsschreiben, Lebenslauf, Sprachzertifikat, Abiturzeugnis und Studiennachweise verlangt. Verfassen Sie den Lebenslauf möglichst in der Landessprache oder auf Englisch, nur in Ausnahmefällen auf Deutsch. Achtung, andere Länder – andere Sitten: Lebensläufe werden im englischen Sprachraum anders aufgebaut als bei uns und auch zwischen UK (CV) und USA (Resume) gibt es dabei wesentliche Unterschiede. Lebenslauf-Formulare für Europa finden Sie hier. Das Abiturzeugnis sollten Sie übersetzen lassen, englische Studiennachweise können Sie sich im Prüfungsamt der hochschule 21 ausstellen lassen.
Leistungen können anerkannt werden, wenn Sie rechtzeitig vor Ihrem Studium oder Praktikum im Ausland die Anerkennung der ausgewählten Module/Praktikumsleistungen von Ihrer Studiengangsleitung bestätigen lassen. Wie das funktioniert wird hier erklärt:
Vor dem Auslandsaufenthalt
Die Prüfung der Vergleichbarkeit von Modulen, die an ausländischen Hochschulen/Partnerhochschulen angeboten werden, erfolgt durch die Ihre Studiengangsleitung. Vor einem Auslandsstudium wird ein Learning Agreement for Studies, vor einem Auslandspraktikum ein Learning Agreement for Traineeships/Training Agreement abgeschlossen, in dem alle drei Parteien (Sie als Studierender, die Studiengangsleitung der hochschule 21 und Ihre Ansprechperson in der aufnehmenden Einrichtung im Ausland) die Module oder Praktikumsinhalte und Credit Points festlegen. Bedingt vergleichbare Module können als Wahlpflichtmodule angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt durch Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).
Nach dem Auslandsaufenthalt
Ihre Studiengangsleitung vergleicht nach dem Auslandsstudium/Auslandspraktikum die von Ihnen vorgelegten Transcripts of Records (Studium) oder Traineeship Certificates (Praktikum) mit den Learning Agreements/Training Agreements und bestätigen dem Prüfungsamt die Anerkennung. Es empfiehlt sich, von der aufnehmenden Einrichtung im Ausland zusätzlich ein qualifiziertes Praktikumszeugnis über ihr Auslandspraktikum ausstellen zu lassen. Sie müssen nach der Rückkehr noch eine Präsentation über das Projekt erstellen, das Sie während des Praktikums erarbeitet haben.
Am Ende des Studiums
Auf Anfrage erhalten Sie im Prüfungsamt ein englisches Transcript of Records (Übersicht über alle während des Studiums absolvierten Module/Leistungen) und/oder ein Diploma Supplement (Übersicht über ihr Studium plus allgemeine Informationen zum deutschen Bildungssystem) in englischer Sprache für etwaige weitere Bewerbungen im Ausland.
Genaue Auskünfte über die benötigten Dokumente (Visum etc.) erteilen die Botschaften und Generalkonsulate der jeweiligen Länder. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung eines Visums, falls benötigt. Bei der Partnerhochschule GUtech im Oman hilft Ihnen nach der Nominierung das dortige International Office bei der Visa-Beantragung. Vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes sollten Sie für das Zielland außerdem die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zur Kenntnis nehmen. Eine gute Übersicht über die gesamte Sicherheitsvorsorge bietet dieses DAAD-Info-Blatt.
Aktuell zu Corona-Pandemie: Informieren Sie sich über die aktuelle Situation in Ihrem Zielland und über dessen Einstufung als Risikogebiet auf der COVID-19-Info des Auswärtigen Amtes. Ist ein Land als Risikogebiet eingestuft, wird von der hochschule 21 ein Aufenthalt dort nicht empfohlen. Bedenken Sie außerdem, dass Deutschland zurzeit wegen der hohen Anzahl an Infizierten für andere Länder ebenfalls zu den Risikogebieten zählt.
Im Internet gibt es Plattformen, in denen Sie nach einer Wohnung suchen können, falls die aufnehmende Einrichtung im Ausland Sie bei der Suche nach einer Unterkunft nicht unterstützt. Es werden allerdings oft nur größere Städte aufgeführt. Hier ein Tipp: Wohnungen für Erasmus-Studenten | Erasmusu.com
Beantragen Sie vor Ihrem Auslandspraktikum online einen Internationalen Studierendenausweis bei ISIC, um auch im Ausland Vergünstigungen durch den Studierendenstatus zu erhalten. Beim Studium im Ausland erhalten Sie den Ausweis von der aufnehmenden Hochschule.
Fortbildungsmöglichkeiten für Sie
Das International Office der hochschule 21 organisiert jedes Wintersemester einen Interkulturellen Workshop. Dieser ist nicht nur als Vorbereitung für Auslandsaufenthalte gedacht, sondern kann auch wichtig sein für die täglichen Begegnungen mit Menschen in verschiedenen kulturellen Kontexten. Im WS 22/23 wird dieser erneut als "Interkulturelles Online-Training" durch die InterCultur gGmbH Hamburg angeboten. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 15 Personen begrenzt. Nach dem Training erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung vom International Office.
Termin: Mittwoch, 02.11.2022 von 17-20 Uhr
Anmeldungen bitte per E-Mail an das International Office (mit Angabe von Studiengang, Semesterzahl und Matrikelnummer).
Darüber hinaus bietet das International Office auch Info-Veranstaltungen zu den Förderprogrammen an.
Der Termin dafür wird noch bekannt gegeben.