Studium mit Erasmus

Für Sie als Studierende der hochschule 21 gibt es attraktive finanzielle Unterstützung vom International Office für Studienaufenthalte mit Erasmus ("EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students").

Mit dem Programm "Erasmus +" können Sie ein Studiensemester an einer Erasmus-Partneruniversität gefördert werden. 

Was ist für die Bewerbung um Förderung wichtig?
Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung um die Förderung eines Auslandssemesters ist die Entscheidung für eine Hochschule im Ausland. Ab dem 3. Semester können Sie für ein Auslandsstudium gefördert werden. Die hochschule 21 empfiehlt jedoch, ein Auslandssemester eher ab dem 5., 6. Semester anzutreten, da Sie dann viele Pflichtmodule schon belegt haben und bei der Modulwahl im Ausland freier sind. Eine Förderung von Auslandssemestern ist nur möglich, wenn auch im Ausland anrechenbare Leistungen erbracht werden (nachzuweisen über ein Learning Agreement for Studies). Dazu müssen die an der Partnerhochschule ausgewählten Module vorher mit der Studiengangsleitung besprochen werden. Außerdem brauchen Sie einen möglichst aktuellen Sprachnachweis über gute Kenntnisse in der Studiensprache. Im Bewerbungsformular geben Sie an, was Sie motiviert hat, gerade dieses Land und diese aufnehmende Einrichtung auszuwählen. Vergessen Sie nicht, die im Bewerbungsformular angegebenen Nachweise, wie z.B. Ihren aktuellen Notenspiegel, beizufügen.

Brexit-Info
In der neuen Programmgeneration (2021-2027) wird das Vereinigte Königreich (UK) als Partnerland förderfähig sein, obwohl es nicht mehr mit dem Programm Erasmus+ assoziiert ist. Neu sind ab Januar 2021 die Visabestimmungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich. Bei den Visabestimmungen wird zwischen Studienaufenthalten mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten und einer Dauer von mehr als 6 Monaten unterschieden. Für ein Studium bis zu 6 Monaten müssen Sie kein Visum beantragen. Nähere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des DAAD. Außerdem ist ab dem 1.10.2021 für EU-Bürger/innen die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich.

Erasmus Förderung für ein Studium

Im "Erasmus+" - Programm stehen Ihnen Zuschüsse für ein Studiensemester im europäischen Ausland zur Verfügung. 

Erasmus-Partnerschaften
Aber nur, wenn zwischen der hochschule 21 und der europäischen Partnerhochschule ein bilaterales Abkommen abgeschlossen wurde, in dem die Zahl der Austauschstudierenden und die Dauer des Auslandsstudiums festgelegt sind. Studienbeginn kann wahlweise das Wintersemester oder das darauffolgende Sommersemester sein. Die aktuellen Partnerschaftsabkommen der hochschule 21 für Studierendenaustausch finden Sie hier.

  • Studiendauer:
    Mindestens 3 Monate (90 Tage).
  • Förderung: 
    Der monatliche Zuschuss ist nach Ländergruppen gestaffelt. Er liegt im Projekt 2022 (gültig bis 31.07.2024)  zwischen 490€ und 600€ pro Monat. Reisende, die ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren, erhalten ein Top-up für "Green Travel". Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist auch die Chancengleichheit. Teilnehmende mit geringeren Chancen (z. B. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung; Auslandsstudium mit Kind) können somit Zusatzförderung erhalten. Der Zuschuss wird als Pauschale gezahlt, 80% der Gesamtsumme erhalten Sie vor der Abreise, 20% bei Einreichung der restlichen Unterlagen nach Ihrer Rückkehr.
  • Bewerbungsvoraussetzungen:
    Sie sind zum Zeitpunkt des Auslandsstudiums mindestens im 3. Fachsemester. Sie haben gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes (bei der Wahl englischer Module gute Englischkenntnisse), gute Studienleistungen und könne Ihre Motivation, im Ausland zu studieren, überzeugend darstellen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss keine Zusage der Partneruniversität vorliegen. Zuschussempfänger/innen werden dann der Partnerhochhochschule vom International Office der hochschule 21 gemeldet.
  • Bewerbungsfristen:

          für "spring/summer term" 2024            | 30. September 2023

          für "autumn/winter term" 2024/25    | 15. März 2024

  • Bewerbungsunterlagen:
    1. Bewerbung Erasmus-Studium (als Scan-Kopie)
    2. Übersicht über Ihre bisherigen Studienleistungen (Notenspiegel als Scan-Kopie)
    3. DAAD-Sprachzeugnis (als möglicher Sprachnachweis; Scan-Kopie)
  • BAföG:
    Als BAföG-berechtigte Studierende können Sie auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Der BAföG-Antrag ist mögichst 1/2 Jahr vor dem Auslandsaufenthalt zu stellen

Online-Sprachtests

Für Erasmus+ Geförderte (Studierende, Praktikanten und Personal) ist die Teilnahme an einem Online-Sprachtest in der Arbeitssprache (Ausnahme: Muttersprachler) vor ihrem Auslandsaufenthalt nicht mehr verpflichtend. Dennoch besteht eine Verpflichtung zur allgemeinen Nutzung von OLS ("online language support") und somit zum Sprachenlernen. Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt wurden, übermittelt Ihnen das International Office eine Nutzerkennung und ein Passwort für den Zugang zur Online-Sprachunterstützung.

OLS-Sprachtests werden zur Zeit für alle europäischen Amtssprachen angeboten (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch). Zukünftig ist seitens Erasmus geplant die Online-Sprachunterstützung auch für Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch bereitzustellen. Sollte die Mobilitätssprache zu Beginn noch nicht im OLS-Tool implementiert sein, wird grundsätzlich die Nutzung der Sprachunterstützung in englischer Sprache empfohlen.

Online-Sprachkurse

Der OLS-Sprachkurs ermöglicht es Erasmus+ Geförderten ihre Fremdsprachenkenntnisse (mit einer physischen Aufenthaltsdauer von mindestens 14 Tagen) vor und während des Auslandsaufenthalts zu verbessern.

Nach dem ersten Sprachtest können bei Interesse zusätzlich zu dem Sprachkurs in der Arbeitssprache weitere Sprachkurse in einer oder mehrerer Landessprachen absolviert werden. Sobald Studierende einen Sprachkurs in der Arbeitssprache begonnen haben, können keine Sprachkurse in der Landessprache mehr ausgewählt werden.

Praktische Tipps und Informationen
Das Erklärvideo des DAAD gibt einen guten Überblick über ein Studium mit Erasmus-Förderung.  
2021 ist das Übergangsjahr zu einem neuen Zyklus des Erasmus+ Programms (2021-2027). Praktische Tipps und Informationen rund um das neue Erasmus+ Programm gibt es bereits in der "Erasmus App" der Europäischen Kommission.

 

Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
 

Mariam Schmidt

Dr. rer. nat.
Mariam Schmidt

  • International Office