Studium mit Erasmus
Für euch als Studierende der hochschule 21 gibt es attraktive finanzielle Unterstützung vom International Office für Studienaufenthalte über das Programm Erasmus+ ("EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students") derEuropäischen Union.
Erasmus+ zielt darauf ab, teilnehmende Studierende und Absolventinnen und -Absolventen bildungsbezogen, beruflich und in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern.
Außerdem sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen unterstützt werden. Letztendlich leistet das Programm seinen Beitrag, die Ziele der EU in den Bereichen digitaler Wandel, nachhaltige Entwicklung und aktive Bürgerschaft zu verwirklichen.
Mit dem Programm "Erasmus +" könnt ihr ein Studiensemester an einer Erasmus-Partneruniversität gefördert werden.
Die Teilnehmenden werden über die Erasmus-Studierendencharta angemessen über ihre Ansprüche und Pflichten informiert. Diese spiegelt die Werte und Prioritäten des Programms wider und dient dazu die erfolgreiche Umsetzung ihrer Mobilität zu gewährleisten.
Was ist für die Bewerbung um Förderung wichtig?
Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung um die Förderung eines Auslandssemesters ist die Entscheidung für eine Hochschule im Ausland. Ab dem 3. Semester könnt ihr für ein Auslandsstudium gefördert werden. Die hochschule 21 empfiehlt jedoch, ein Auslandssemester eher ab dem 5., 6. Semester anzutreten, da ihr dann viele Pflichtmodule schon belegt habt und bei der Modulwahl im Ausland freier seid. Eine Förderung von Auslandssemestern ist nur möglich, wenn auch im Ausland anrechenbare Leistungen erbracht werden (nachzuweisen über ein Learning Agreement for Studies). Dazu müssen die an der Partnerhochschule ausgewählten Module vorher mit der Studiengangsleitung besprochen werden. Außerdem braucht ihr einen möglichst aktuellen Sprachnachweis über gute Kenntnisse in der Studiensprache. Im Bewerbungsformular gebt ihr an, was euch motiviert hat, gerade dieses Land und diese aufnehmende Einrichtung auszuwählen. Vergesst nicht, die im Bewerbungsformular angegebenen Nachweise, wie z.B. euren aktuellen Notenspiegel, beizufügen.
Brexit-Info
In der neuen Programmgeneration (2021-2027) wird das Vereinigte Königreich (UK) als Partnerland förderfähig sein, obwohl es nicht mehr mit dem Programm Erasmus+ assoziiert ist. Neu sind ab Januar 2021 die Visabestimmungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich. Bei den Visabestimmungen wird zwischen Studienaufenthalten mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten und einer Dauer von mehr als 6 Monaten unterschieden. Für ein Studium bis zu 6 Monaten müsst ihr kein Visum beantragen. Nähere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des DAAD. Außerdem ist ab dem 1.10.2021 für EU-Bürger/innen die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich.
Erasmus Förderung für ein Studium
Im "Erasmus+" - Programm stehen euch Zuschüsse für ein Studiensemester an einer Partnerhochschule in einem Programm- oder Partnerland zur Verfügung.
Erasmus-Partnerschaften
Aber nur, wenn zwischen der hochschule 21 und der Partnerhochschule ein bilaterales Abkommen abgeschlossen wurde, in dem die Zahl der Austauschstudierenden und die Dauer des Auslandsstudiums festgelegt sind. Studienbeginn kann wahlweise das Wintersemester oder das darauffolgende Sommersemester sein. Die aktuellen Partnerschaftsabkommen der hochschule 21 für Studierendenaustausch findet ihr hier.
- Studiendauer:
Mindestens 3 Monate (90 Tage). Förderung:
Der monatliche Zuschuss ist nach Ländergruppen gestaffelt. Er liegt im Projekt 2023 (gültig bis 31.07.2025) zwischen 490€ und 600€ pro Monat. Im Projekt 2024 erfolgte aufgrund steigender Lebenshaltungskosten eine Neuzuordnung der Ländergruppen und somit der Pauschalen.Der Zuschuss wird als Pauschale gezahlt, 80% der Gesamtsumme erhaltet ihr vor der Abreise, 20% bei Einreichung der restlichen Unterlagen nach eurer Rückkehr.
Reisende, die ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren, indem sie den Großteil der Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten ein Top-up für "Green Travel" (bis Projekt 2024) bzw. individuelle Unterstützung in Form zusätzlicher Reisetage. „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ bedeutet, dass emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften. Nähere Informationen findet man auf den Seiten des DAAD.
Ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist auch die Chancengleichheit. Teilnehmende mit geringeren Chancen (z. B. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung; Auslandsstudium mit Kind; Erstakademiker) können somit Zusatzförderung erhalten.
- Bewerbungsvoraussetzungen:
Ihr seid zum Zeitpunkt des Auslandsstudiums mindestens im 3. Fachsemester. Ihr habt gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes (bei der Wahl englischer Module gute Englischkenntnisse), gute Studienleistungen und könnt eure Motivation, im Ausland zu studieren, überzeugend darstellen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss keine Zusage der Partneruniversität vorliegen. Zuschussempfänger/innen werden dann der Partnerhochhochschule vom International Office der hochschule 21 gemeldet. - Bewerbungsfristen:
für "spring/summer term" 2025 | 30. September 2024
für "autumn/winter term" 2025/26 | 15. März 2025
- Bewerbungsunterlagen:
1. Bewerbung Erasmus-Studium (als Scan-Kopie)
2. Übersicht über Ihre bisherigen Studienleistungen (Notenspiegel als Scan-Kopie)
3. DAAD-Sprachzeugnis (als möglicher Sprachnachweis; Scan-Kopie) - BAföG:
Als BAföG-berechtigte Studierende könnt ihr auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Der BAföG-Antrag ist möglichst 1/2 Jahr vor dem Auslandsaufenthalt zu stellen
Online-Sprachtests
Für Erasmus+ Geförderte (Studierende, Praktikanten und Personal) ist die Teilnahme an einem Online-Sprachtest in der Arbeitssprache (Ausnahme: Muttersprachler) vor eurem Auslandsaufenthalt nicht mehr verpflichtend. Dennoch besteht eine Verpflichtung zur allgemeinen Nutzung von OLS ("online language support") und somit zum Sprachenlernen. Wenn ihr im Rahmen von Erasmus+ für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt wurdet, übermittelt euch das International Office eine Nutzerkennung und ein Passwort für den Zugang zur Online-Sprachunterstützung.
OLS-Sprachtests werden zur Zeit für alle europäischen Amtssprachen angeboten (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch). Zukünftig ist seitens Erasmus geplant die Online-Sprachunterstützung auch für Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch bereitzustellen. Sollte die Mobilitätssprache zu Beginn noch nicht im OLS-Tool implementiert sein, wird grundsätzlich die Nutzung der Sprachunterstützung in englischer Sprache empfohlen.
Online-Sprachkurse
Der OLS-Sprachkurs ermöglicht es Erasmus+ Geförderten ihre Fremdsprachenkenntnisse (mit einer physischen Aufenthaltsdauer von mindestens 14 Tagen) vor und während des Auslandsaufenthalts zu verbessern.
Nach dem ersten Sprachtest können bei Interesse zusätzlich zu dem Sprachkurs in der Arbeitssprache weitere Sprachkurse in einer oder mehrerer Landessprachen absolviert werden. Sobald Studierende einen Sprachkurs in der Arbeitssprache begonnen haben, können keine Sprachkurse in der Landessprache mehr ausgewählt werden.
Praktische Tipps und Informationen
Das Erklärvideo des DAAD gibt einen guten Überblick über ein Studium mit Erasmus-Förderung.
2021 ist das Übergangsjahr zu einem neuen Zyklus des Erasmus+ Programms (2021-2027). Praktische Tipps und Informationen rund um das neue Erasmus+ Programm gibt es bereits in der "Erasmus App" der Europäischen Kommission.
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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Mariam Schmidt
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