Studienreisen mit dem PROMOS – Programm

Über das PROMOS-Programm ("Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen") des DAAD und BMFTR besteht die Möglichkeit zur Förderung von Studienreisen weltweit.
Sie lehren an der hochschule 21 und beabsichtigen, mit Ihren Studierenden eine Studienreise ins Ausland zu unternehmen. Dann können Sie sich im International Office um eine PROMOS-Förderung dieser Studienreise bewerben.
Voraussetzungen
- Gruppenreise mit mind. 5 Studierenden* und 1 Lehrperson der Hochschule
- Reise bis zu 12 Tagen Dauer
- Die Studienreise muss den Besuch einer ausländischen Hochschule beinhalten, bei dem die Begegnung mit ausländischen Studierenden und wissenschaftlich Tätigen im Mittelpunkt stehen soll.
*Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende und Promovierende deutscher Hochschulen, wenn sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BaföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: zu § 8 Staatsangehörigkeit – BaföG) oder
- als Studierende und Hochschulabsolventinnen und Absolventen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule zu promovieren.
- Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem der Studierende/ Promovierende seit mindestens fünf Jahren seinen Lebensmittelpunkt hat.
Die Studienreise muss bis 15.10. abgeschlossen sein, damit die Mittel rechtzeitig abgerechnet werden können. Studienreisen im Monat November und Dezember können daher nicht gefördert werden.
PROMOS kann nicht für Studienreisen verwendet werden, wenn diese zugleich durch weitere öffentliche Gelder gefördert werden. Dabei ist zu unterscheiden, welcher Förderzweck verfolgt wird. Werden von anderen deutschen öffentlichen Mitteln Reisekosten gezahlt, ist die PROMOS-Förderung möglich, da für Studienreisen über PROMOS nur eine Aufenthaltspauschale gezahlt wird.

Förderpauschalen
- Aufenthaltspauschale pro Person und Tag (45 EUR)
- im Mittelpunkt steht die Förderung möglichst vieler Studierender
Bewerbungsunterlagen
- Einladungsschreiben einer ausländischen Hochschule
- Programmbeschreibung mit Zeit- und Finanzierungsplan
- kurze Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Teilnehmenden (z.B. durch verpflichtenden Besuch eines Seminars)
- Teilnehmendenliste als Excel-Datei mit Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Adresse
- nach der Studienreise: für die Geltendmachung der Aufenthaltspauschale von den Teilnehmenden unterschriebene Liste (eingescanntes Dokument)
Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen ausschließlich in digitaler Form (keine Unterlagen in Papierform!) bis zum Tag der Bewerbungsfrist im International Office ein.
Hier gehts zum Förderantrag.
Nur vollständig eingereichte Unterlagen finden eine angemessene Berücksichtigung.
Auswahlkriterien
- Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke
- Begegnung mit internationalen Studierenden und wissenschaftlich Tätigen vor Ort steht im Mittelpunkt
Die Auswahlkommission besteht aus Marcus Hübner, Prof. Zimmermann und Dr. Schmidt.
Bewerbungsfrist: 31.03.2026
Zusatz zur Ausschreibung:
Die PROMOS-Mittel in Höhe von 10.000€ stehen Studierenden für Studienreisen ins Ausland, Fachkurse im Ausland und Studienaufenthalte an Hochschulen, mit denen keine Partnerschaft besteht bzw. die außerhalb einer Erasmus-Förderung liegen, zur Verfügung.
Bei Einreichung vollständiger Unterlagen bis zur Frist können die Studierenden der Studienreisen mit einer Förderung von mindestens 1 Tag pro Person (je 45€) rechnen.
Die übrigen Fördermittel werden in Form zusätzlicher Aufenthaltstage (45€/Person/Tag) an Studierende der Studienreise vergeben, deren Unterlagen besonders ausführlich sind hinsichtlich folgender Punkte:
- Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke
- geplantem Austausch mit internationalen Studierenden und wissenschaftlichen Tätigen vor Ort.
Bitte kommunizieren Sie die Informationen an die Studierenden, die in die Antragsbearbeitung eingebunden sind!
Werden bis zur Frist am 31.03.2026 unvollständige Unterlagen eingereicht, gibt es keine Förderung!
Bitte lassen Sie Ihre Studienreise vorab von Marcus Hübner und Prof. Hadrych genehmigen.
Und beachten Sie, bei der Reise-Planung, Stornokosten zu vermeiden sowie die jeweils aktuell gültigen Vorschriften und Verhaltensregeln der Regierungen von Heimat- und Zielland, des RKI und des Auswärtigen Amtes zu berücksichtigen.