Fort- und Weiterbildung mit Erasmus+

Das EU-Programm Erasmus ("EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students") bietet Ihnen auch die Möglichkeit an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen weltweit teilzunehmen.

 

Das Erklärvideo des DAAD bietet einen guten allgemeinen Überblick über Fort- und Weiterbildung mit Erasmus. 

Im Folgenden erfahren Sie Details zu den Rahmenbedingungen an der hochschule 21.  

 

Wer kann gefördert werden?
Mitarbeitende aus Lehre und Verwaltung der hochschule 21

Was kann gefördert werden?
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland, z.B.

  • Job Shadowing/Hospitation
  • Monitoring von Erasmus+ Projekten
  • Tutorien/Seminare/Workshops
  • Teilnahme an einer Staff Training Week
  • Sprachkurse (z.B. Dialog, EC, EF, SpainBcn)

Wichtig ist:
Diese Maßnahme soll Ihre berufliche Entwicklung fördern. Ziel ist der Erwerb neuer und innovativer Lern- und Lehrpraktiken, die einen Mehrwert für die hs21 darstellen. Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und Konferenzen.               

Wohin kann ich gehen?
Die hochschule 21 fördert über das Erasmus+ Programm Fort- und Weiterbildungen in ihren Programm- und Partnerländern.  

Programmländer in der Europäischen Union (EU) sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 
Programmländer außerhalb der EU sind: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei.

Großbritannien wurde in der alten Programmgeneration 2014-2020 als Erasmus Programmland geführt. In der neuen Programmgeneration 2021-2027 fungiert Großbritannien als Erasmus Partnerland. Alle Erasmus+ Partnerländer finden Sie hier
 

Wie lange muss eine Fort- und Weiterbildung über die hs21 dauern?
Je nach Verfügbarkeit der Mittel kann die mögliche Förderdauer unterschiedlich sein, muss aber mind. 2 aufeinander folgende Tage betragen. Es werden Aufenthalte bis zu 5 Kurstagen und 2 Reisetagen gefördert, um möglichst viele Personen berücksichtigen zu können. Der entsprechende Kurs muss täglich mindestens 8 Unterrichtsstunden je 45 Minuten (also 6 Zeitstunden) stattfinden. Findet der Kurs an einem An- und/oder Abreisetag statt, muss die Kursdauer an diesen Tagen nur 4 Unterrichtsstunden betragen. 

Welche Förderung gibt es?
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Fort- und Weiterbildung beinhaltet:

  • einen Fahrtkostenzuschuss, der über einen EU-Rechner berechnet wird und
  • Aufenthaltskosten, die als festgelegte Stückkosten bezuschusst werden.

Reisende, die ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren, indem sie den Großteil der Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten ein Top-up für "Green Travel" (bis Projekt 2024) bzw. individuelle Unterstützung in Form zusätzlich geförderter Reisetage. „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ bedeutet, dass emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD. Im Projekt 2024 erfolgte aufgrund steigender Lebenshaltungskosten eine Neuzuordnung der Ländergruppen und somit der Pauschalen.

Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraumes gilt der erste Tag, an dem Sie an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein müssen. Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem Sie an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein müssen. Reisetage werden an der hs21 bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer berücksichtigt. Aus dem Mobilitätsprogramm muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten in Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Die tatsächliche Dauer Ihres Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.

Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Bei der Erasmus-Förderung von Lehre und Fort- und Weiterbildung wird wie folgt gewichtet:

  • Lehraufenthalte werden zum Erhalt der Partnerschaften vor Fort- und Weiterbildung berücksichtigt, danach kommt die Förderung von Unternehmenspersonal aus dem Ausland.
  • Eine wiederholte Förderung ist möglich, wird aber nach einer erstmaligen Förderung berücksichtigt.
  • Ansonsten ist der Zeitpunkt des Bewerbungseinganges ausschlaggebend.
  • Eine Doppelförderung aus EU-Mitteln muss ausgeschlossen sein.

Falls mehr Bewerbungen eingereicht werden als Fördermittel vorhanden sind, muss eine Auswahl durch International Office und einer Person aus der Hochschulleitung (Geschäftsführung oder Präsidium) erfolgen. Grundsätzlich soll die Förderung der Personalentwicklungsstrategie der Hochschule entsprechen und einen Mehrwehrt für die hochschule 21 darstellen.

Was sind die nächste Schritte?

  1. Ausschreibung 
    Die Ausschreibung mit Angabe einer Bewerbungsfrist für Mitarbeitende aus Lehre und Verwaltung erfolgt per E-Mail an alle Hochschulmitarbeitenden durch das International Office ein bis zweimal pro Jahr - je nach Ausnutzung des Förderbudgets.
  2. Bewerbung:
    Melden Sie innerhalb der genannten Bewerbungsfrist Ihr Interesse an eigener Förderung per E-Mail im International Office mit diesem Bewerbungsformular.

 

Haben Sie noch Fragen zu Ablauf und Förderunterlagen?
Das International Office berät Sie gern. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.  

 

Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Mariam Schmidt

Dr. rer. nat.
Mariam Schmidt

  • International Office

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