Häufig gestellte Fragen zum Master Bauingenieurwesen
Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um das Bewerbungsverfahren, den Studienablauf und die Finanzierung des Masterstudiengangs Bauingenieurwesen. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober jeden Jahres für einen Studienstart im darauffolgenden Sommersemester. Ab dem 15. November werden die Studienplätze vergeben.
Ja, eine Bewerbung ist mit dem aktuellen Transcript of Records (TOR) bzw. dem aktuellen Notenspiegel möglich. Das Abschlusszeugnis Ihres Bachelorstudiengangs können Sie nachreichen.
Über das Online-Bewerbungsportal sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und vollständiger Übersicht über den bisherigen Ausbildungs- und Berufsweg
- Abschlusszeugnis, Transcript of Records (TOR) oder Notenspiegel zum Nachweis der Zugangsvoraussetzungen nach § 3 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZIO).
- Kopie des Personalausweises.
Darüber hinaus sollten Sie für das Zulassungsverfahren Zertifikate von Fortbildungen etc. und Arbeitszeugnisse im Bewerbungsportal unter „weitere Dateien“ hinzufügen.
Pro Jahr können 25 Studienplätze vergeben werden. Aufgrund der begrenzten Anzahl gibt es ein Auswahlverfahren. Hierbei ist die Abschlussnote des Bachelorstudiums nicht das alleinige Kriterium zur Zulassung. Studieninteressierte mit einem schwächeren Bachelorabschluss haben vor dem Hintergrund weiterer Auswahlkriterien ebenfalls die Chance auf einen Studienplatz (s.u.).
Grundvoraussetzungen für die Zulassung ist ein Bachelor- oder Diplomabschluss des Bauingenieurwesens einer Fachhochschule oder Universität oder ein gleichwertiger Abschluss sowie der Nachweis von mindestens 210 CP.
Bachelorabsolvent:innen des Bauingenieurwesens der hs21 erfüllen diese Voraussetzung. Bachelorabschlüsse mit 180 CP können durch das erfolgreiche, studienbegleitende Absolvieren bestimmter, von der Auswahlkommission festgelegter Module ergänzend 30 CP nachweisen. Diese zusätzlichen CP müssen im Laufe des Masterstudiums erbracht werden.
Nein, einen Numerus Clausus (NC) gibt es für den Masterstudiengang nicht.
Die Abschlussnote des Bachelorstudiengangs ist zudem nicht alleiniges Kriterium für die Zulassung zum Masterstudium Bauingenieurwesen. Neben der Abschlussnote sind insbesondere auch Praxiserfahrungen im Bauingenieurwesen sowie weitere Kriterien (s.u.) relevant.
Mit der Erfüllung weiterer Kriterien können Sie zusätzliche Punkte im Zulassungsverfahren sammeln:
Gesamtnote des Bachelorabschlusses (Punktzahl = 55 – Note x 10) - bis 45 Punkte
Praxiserfahrung außerhalb von Praktika (pro Halbjahr 5 Punkte) - 0 bis 20 Punkte
Besondere Erfahrung im Bauingenieurwesen - 0 bis 10 Punkte
Sprachkompetenz - 0 bis 5 Punkte
Soft Skills (Nachweis über Zeugnisse und Zertifikate) - 0 bis 5 Punkte
besondere zusätzliche Qualifikationen - 0 bis 5 Punkte
Arbeitszeugnis (Note der Beurteilung, 1 = 5 Punkte) - 0 bis 5 Punkte
Art des Studiums - 0 bis 5 Punkte
Summe maximal - 100 Punkte
Ja, die Praxisphasen des dualen Studiums werden als Praxiserfahrung anerkannt und aufaddiert. Beispiel: Nach absolvieren von 6 Praxisphasen (á 3 Monate) im Bachelorstudium können Sie bereits 1,5 Jahre Praxiserfahrung außerhalb von Praktika vorweisen und erreichen damit bereits 15 Punkte im Aufnahmeverfahren.
Unter den „besonderen Erfahrungen im Bauingenieurwesen“ sind spezifische Fachkenntnisse zu verstehen, welche Sie als Bauingenieur:in mitbringen. Dies können beispielsweise Erfahrungen im Brückenbau, Industriebau, im Bereich (Recycling-) Baustoffe oder Lean Construction sein. Diese Erfahrungen sind im Lebenslauf aufzulisten und über Arbeitszeugnisse, Zertifikate oder Auszeichnungen nachzuweisen.
Unter den sogenannten „Soft Skills“ sind fachübergreifende Fähigkeiten zu verstehen, welche das Gegenstück zu den „Hard Skills“, den Fachkenntnissen im Bauingenieurwesen darstellen.
An Hochschulen und Universitäten laufen diese „Soft Skills“ auch unter den Begriffen „Schlüsselqualifikationen“ oder „fachbereichsübergreifende Qualifikationen“.
Viele Arbeitgeber bieten ebenfalls solche Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung an. Dazu gehören beispielsweise Seminare zum Kommunikationstraining, Zeit- und Selbstmanagement, Führungskompetenz, interkulturelle Kompetenzen, Konfliktmanagement, Werte-Workshops, Sprachkurse etc. Teilnehmende erhalten nach dem Absolvieren entsprechender Kurse häufig Zertifikate, welche bei der Bewerbung zum Masterstudium mit eingereicht werden sollten.
Sofern Sie in der ersten Stufe weniger als 60 Punkte erreicht haben und die Kapazität des Studiengangs noch nicht erschöpft ist, werden Sie rechtzeitig zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Das Auswahlgespräch soll zeigen, inwieweit Sie für den ausgewählten Studiengang und den angestrebten Beruf befähigt und aufgeschlossen sind. Dabei wird auch das Gesprächsverhalten der Bewerber im Hinblick auf die Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und Schlüssigkeit der Argumentation bewertet.
Ja, am Ende des Masterstudiums müssen Sie für den Abschluss insgesamt 300 CP bzw. ECTS-Punkte vorweisen können. Das bedeutet, Bachelorabschlüsse mit 180 CP müssen ergänzende 30 CP nachholen. Das Absolvieren dieser, von der Auswahlkommission festgelegten Bachelor-Module kann begleitend zum laufenden Masterstudium erfolgen.
Die Vergabe der Studienplätze anhand der Bewerbungsunterlagen (1. Stufe) erfolgt ab dem 15. November jeden Jahres. Sie haben 14 Tage Zeit, den Studienplatz anzunehmen.
Die Vergabe der Studienplätze nach den Auswahlgesprächen (2. Stufe) erfolgt ab dem 15. Dezember jeden Jahres. Sie haben 14 Tage Zeit, den Studienplatz anzunehmen.
In der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZIO) sind alle Details zum Zulassungs- und Auswahlverfahren aufgeführt. Die ZIO ist auf der hs21-Webseite unter „Ordnungen der hs21“ zu finden. Oder mit einem Klick hier: ZIO Master Bauingenieurwesen
Studienablauf
Studienstart des Masterstudiums ist immer zum Sommersemester. Für die Absolventen der hs21 ist somit ein lückenloser Übergang ins Masterstudium möglich.
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. In dieser Zeit erwerben Sie 90 CP bzw. ECTS-Punkte.
Der Masterstudiengang Bauingenieurwesen ist in feste Vorlesungsphasen und vorlesungsfreie Zeiten getaktet. Pro Semester haben Sie an 14 aufeinanderfolgenden Wochen Vorlesungen. Die Lehrveranstaltungen finden jedoch lediglich von Mittwochnachmittag bis Freitagnachmittag statt. Die 12-wöchige vorlesungsfreie Zeit je Semester dient zur Erstellung von Studien- und Projektarbeiten, auch die Prüfungen finden in dieser Zeit statt.
Inhaltlich lässt sich das Studium in fünf Abschnitte gliedern (vgl. Abbildung).
Details zu den Inhalten der einzelnen Studienabschnitte finden Sie in der Studienstruktur: Studienstruktur Master Bauingenieurwesen.
Direkt zu Beginn des Studiums wird eine der zwei angebotenen Vertiefungsrichtungen „Konstruktiver Ingenieurbau“ oder „Baumanagement“ gewählt. Diese Spezialisierung begleitet Sie durch das ganze Masterstudium. Details zu den Inhalten der einzelnen Studienabschnitte finden Sie in der Studienstruktur: Studienstruktur Master Bauingenieurwesen.
Die Vorlesungen finden über das gesamte Semester an 14 aufeinanderfolgenden Wochen jeweils von Mittwochnachmittag bis Freitagnachmittag statt. Dies ermöglicht eine verbindliche Planung sowohl für die Studierenden als auch für die Unternehmen. Die 12-wöchige vorlesungsfreie Zeit je Semester dient zur Erstellung von Studien- und Projektarbeiten, auch die Prüfungen finden in dieser Zeit statt.
Der Masterstudiengang ist so aufgebaut, dass Sie parallel zum Studium im Rahmen einer 50%-Stelle berufstätig sein können. Das bedeutet, dass Sie das 4-semestrige Masterstudium in Teilzeit absolvieren und Sie Ihre aktuelle Berufstätigkeit nicht aufgeben müssen. Anders als in den Bachelorstudiengängen ist eine Anstellung im Unternehmen jedoch kein Muss.
Nein, ein Praxispartner ist nicht notwendig. Anders als in den dualen Bachelorstudiengängen ist ein Praxispartner kein Muss und die Anstellung in einem Unternehmen erfolgt völlig losgelöst von der hochschule 21.
Die Empfehlung der Anstellung in Teilzeit (50%) bezieht sich auf die gesamte Studienzeit und schließt die vorlesungsfreie Zeit mit ein. In der vorlesungsfreien Zeit ist aufgrund von Hausübungen, Projektarbeiten sowie der Prüfungsvorbereitung ebenfalls eine Teilzeitanstellung dem Studiengangskonzept zugrunde gelegt.
Da für einige Module sogenannte Prüfungsvorleistungen in Form von Studienleistungen erbracht werden müssen, liegen die Modulabschlussprüfungen in der vorlesungsfreien Zeit. Zudem haben Sie so ausreichend Zeit, sich auf die Prüfungen vorzubereiten.
Nein, es können keine Module aus Bachelorstudiengängen angerechnet werden, da diese im „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR) dem Niveau 6 entsprechen. Anzurechnende Module im Masterstudium müssen dem EQR-Niveau 7 (Masterniveau) entsprechen. Über die Anrechnungsfähigkeit einzelner Mastermodule wird im Rahmen eines Äquivalenzfeststellungsverfahrens entschieden.
Nein, eine Kombination der Vertiefungsrichtungen ist nicht möglich.
Im Wahlpflichtmodul können jedoch auch Lehrveranstaltungen aus den Vertiefungsrichtungen gewählt werden.
Nein, Grundvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss im Bauingenieurwesen (oder gleichwertig).
Finanzierung
Die Studiengebühren betragen 695 € monatlich sowie die einmalige Immatrikulationsgebühr von 300 €.
Die Studiengebühren sind monatlich grundsätzlich zunächst durch die Studierenden zu entrichten. Sofern Vereinbarungen über eine Förderung des Studiums durch den Arbeitgeber vorliegen, kann eine Abrechnung direkt mit dem Arbeitgeber erfolgen.
Das Deutschlandstipendium bietet eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für Studierende der hochschule 21. Es umfasst einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von monatlich 300 Euro über (mindestens) zwei Semester. Eine Bewerbung ist bereits vor Beginn des Masterstudiums notwendig, damit das Kriterium „mindestens noch zwei Semester Regelstudienzeit“ zum Bewilligungszeitpunkt erfüllt ist. Weitere Infos zum Deutschlandstipendium finden sich auf unserer Webseite.
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fachbereichskoordinatorin Bauwesen
- Raum 231
- witten(at)hs21.de
- +49 4161 648-220