70.11 Verkehrswertermittlung nach der ImmoWertV 2022
Am 01.01.2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Kraft getreten.
Die bisherigen Richtlinien – Bodenrichtwert-, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie sowie die nicht abgelösten Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006 – wurden in eine neue Verordnung integriert. Dadurch wird eine einheitliche Anwendung der Grundsätze der Wertermittlung sichergestellt. Für die Bodenrichtwertermittlung wesentliche Vorgaben der bisherigen Bodenrichtwertrichtlinie werden in präzisierter Form übernommen. Darüber hinaus werden für die Wertermittlung bestimmte Modellansätze und Modelle verbindlich vorgegeben.
Ziel des Seminars ist es, die wesentlichen Neuerungen gegenüber der bisherigen Regelung darzustellen.
Inhalt:
- Änderungen im Wertermittlungsrecht aufgrund der neuen ImmoWertV 2022
- Struktur der ImmoWertV 2022
- Wesentliche Neuerungen
- Praktische Beispiele
Grundkenntnisse der Wertermittlung von Immobilien werden vorausgesetzt!
Referent : Prof. Dr. Benjamin Beug, Sachverständiger für Immobilienbewertung,
hochschule 21 – Buxtehude
Termin : Donnerstag, 31.03.2022, 17:30 – 20:45 Uhr
Kosten : 125,00 € als Online-Seminar mit Zoom (inkl. Seminarunterlagen als PDF-Datei)