Gremien an der hochschule 21

Die Organisation der hochschule 21 beruht auf der akademischen Selbstverwaltung. Auf der Grundlage des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, des Gesellschaftsvertrages der Trägerin der Hochschule und der Grundordnung der Hochschule werden regelmäßig akademische Gremien gebildet, in denen die Belange der Hochschule durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter aller Hochschulgruppen erörtert werden.

Neben diesen ständigen Gremien bildet der Senat projektbezogene Arbeitsgruppen, die sich zeitlich befristet beispielsweise mit Akkreditierungsfragen oder der Weiterentwicklung von Ordnungen und Satzungen beschäftigen.

Neben den akademischen Gremien bildet die hochschule 21 betriebliche Gremien, in denen die Belange der Beschäftigten vertreten werden.