Welche Kosten verursacht der duale Student für das Unternehmen?
Um es vorweg zu nehmen: Das hängt allein von den Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Studierenden ab.
Bevor hierauf näher eingegangen wird, möchten wir zunächst mit einer Gegenfrage antworten: Welchen Nutzen bringt der duale Student dem Unternehmen?
Der Student bearbeitet und löst während seines Studiums alltägliche Aufgaben des Betriebs, immerhin während 6 Monaten pro Jahr. Damit steht dem Unternehmen für die Hälfte des Jahres eine Vollzeitkraft zur Verfügung bzw. umgerechnet ein Halbtagskraft für das gesamte Jahr. Neben der reinen Arbeitsleistung hat aber heute ein ganz anderer Aspekt einen wesentlich höheren Stellenwert.
Fachkräfte-Nachwuchs für Ihr Unternehmen
Der enorme Fachkräftemangel in Deutschland hat auch vor der Baubranche nicht halt gemacht. Der Verband der Deutschen Bauindustrie rechnet damit, dass jährlich rund 6.000 neue Bauingenieure benötigt werden, bundesweit aber nur rund 3.000 Absolventen die Hochschulen verlassen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um für das eigene Haus den notwendigen Nachwuchs zu beschaffen und zu sichern.
Hierzu bietet das duale Studium eine hervorragende Möglichkeit. Im Laufe des Studiums lernen Sie Ihren Studenten sehr genau kennen und umgekehrt. Bei Abschluss des Studiums ist ohne Übergang ein sofortiger Volleinsatz im Unternehmen möglich. Sie sparen Rekrutierungskosten, Zahlungen von vollen Gehältern schon während der Einarbeitung und Sie haben das Risiko ausgeschaltet, dass „der Neue“ sich doch als ungeeignet für Ihr Unternehmen entpuppt.
Vorschlag zur Entlohnung dual Studierender
Dies vorausgeschickt nun zurück zur Frage der für das Unternehmen entstehenden Kosten. Jeder Studierende schließt für sein Studium zwei Verträge ab. Einen Studienvertrag mit der Hochschule 21 und einen Arbeitsvertrag mit Ihnen. Letzterer wird zwischen Betrieb und Student frei ausgehandelt. Bei Ihren Überlegungen bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen
- Der Studierende hat Studiengebühren in Höhe von 390 € monatlich an die Hochschule zu zahlen
- Zeit für Nebenjobs gibt es in der Regel nicht, denn während der vorlesungsfreien Zeiten ist der Studierende für Sie im Einsatz
- Dual Studierende sind nur in sehr wenigen Ausnahmefällen Bafög-berechtigt
- Das duale Studium bringt durch die zwei wechselnden Einsatzorte Unternehmen und Hochschule häufig erhöhte Miet- und/oder Fahrtkostenaufwendungen mit sich
Wie gesagt, der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Studierenden. Da wir aber häufig nach den Kosten gefragt werden, möchten wir nachfolgend eine Empfehlung abgeben:
a) Studierende ohne Berufsausbildung
Lehnen Sie sich an die Ausbildungsvergütungen an, die in Ihrem Haus gezahlt werden. Der Studierende ist zwar etwas weniger für Sie im Einsatz als der Auszubildende, dafür können Sie aber insbesondere in der zweiten Hälfte des Studiums eine qualifiziertere Tätigkeit erwarten.
b) Studierende mit Berufsausbildung
Etwa die Hälfte unserer Studierenden beginnt das Studium im Anschluss an eine fachverwandte Berufsausbildung. Von diesen können Sie selbstverständlich schon eine höhere Einsetzbarkeit von Anfang an erwarten. Sofern die Vorkenntnisse des Bewerbers in Ihrem Unternehmen von Nutzen sind, empfehlen wir hier die Zahlung eines halben Berufsanfänger-Gehaltes.
Die Vertragsgestaltung
Für die vertragliche Gestaltung verwenden Sie am besten die in Ihrem Haus üblicherweise genutzten Arbeitsverträge. Ergänzend sollten folgende Punkte in den Vertrag aufgenommen werden:
- Möglichkeit zur Erstellung der für das Studium notwendigen Praxisarbeiten und der Bachelorarbeit im Betrieb
- Eine Regelung zum Urlaub (Empfohlen: 2 Wochen pro Praxisphase)
- Nehmen Sie am besten die Studienübersicht als Anlage zum Vertrag
- Befristung des Arbeitsvertrages auf die Dauer des Studiums
- ggf. Regelung zur Zahlung der Studiengebühren (siehe nächstes Kapitel)
- ggf. Regelung zur Weiterverpflichtung des Studierenden (siehe nächstes Kapitel)
Steuerrechtliche und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Entgelten an Studierende in dualen Studiengängen (Stand Feb. 2010)
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Arbeitgeber, die Studierende im Rahmen eines dualen Studiums beschäftigen, mit den Studierenden ein Arbteitsverhältnis begründen. Das gezahlte Entgelt aus diesem Arbeitsverhältnis ist ab dem ersten Euro lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, da es sich im Sinne der Sozialversicherung um ein Ausbildungsverhältnis handelt.
Übernimmt der Arbeitgeber die an die Hochschule 21 zu entricht5ende Studiengebühr, ist dieser Betrag kein steuer- und sozialversicherungsflichtiges Entgelt, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht ein Ausbildungsdienstverhältnis (das duale Studium an der Hochschule 21 ist ein Ausbildungsdienstverhältnis)
- Die Studiengebühr darf nicht im Gehaltsbetrag enthalten sein, die Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber muss als gesonderte Verpflichtung in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden
- Die/der Studierende muss sich vertraglich verpflichten, die übernommenen Studiengebühren zeitanteilig an das Unternehmen zurück zu zahlen, sofern sie/er das Unternehmen auf eigenen Wunsch vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des Studiums verlässt.
- Entgegen der bisherigen Auffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sind die vomArbeitgeber übernommenen Studiengebühren nicht mehr Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung sofern sie stererrechtlich nicht als Arbeitslohn anzusahen sind. Als Nachweis, dass die übernommenen Studiengebühren steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind, muss eine Bescheinigung von zusändigen Finanzamt eingeholt werden.Die Bescheinigung ist mit den üblichen Gehaltsunterlagen aufzubewahren.
Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, können die vom Arbeitgeber übernommenen Studiengebühren lohn- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Entscheidend ist stets die steuerrechtlich Beurteilung: Sobald das Finanzamt bescheinigt, dass die Studiengebühren steuerfrei sind, besteht auch Sozialversicherungsfreiheit.