Aufstiegsstipendien für Studierende an der Hochschule 21

 

Für Studierende der Hochschule 21 ist dieses Programm interessant, wenn Sie:


  •  über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben
  • Eine sehr gute Berufsabschlussprüfung oder sonstige berufliche Leistung erbracht haben
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt seit dem 06. August 2008 Stipendien zur Verfügung, die speziell auf die Förderung von beruflich Begabten ausgerichtet sind. Die Prüfung der Anträge und die Vergabe erfolgt durch die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) GmbH. Gesellschafter der Stiftung sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der freien Berufe. Die finanziellen Mittel werden vom Ministerium zur Verfügung gestellt. 

Zielgruppe

Ziel des Aufstiegsstipendiums ist es, Menschen aller Altersgruppen, die sich im Beruf bewährt haben, bei der Finanzierung eines Studiums zu unterstützen.

Voraussetzung für die Stipendien sind daher eine überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation und einige Berufserfahrung. Wer diese Voraussetzungen mitbringt, für den kann sich eine Bewerbung um ein Stipendium sehr lohnen.

Förderbeiträge

 

 

Vollzeitstudium

Berufsbegleitend

Pauschale

650 € monatlich

1.700 € jährlich

Büchergeld

80 € monatlich

 

Kinderbetr. pauschale

113 € monatlich

 

für jedes weitere Kind

85 € monatlich

 

 

Förderdauer

Die Förderung erfolgt für die Regelstudienzeit und kann in Ausnahmefällen um bis zu 12 Monate darüber hinaus gewährt werden.

So können Sie sich bewerben

Besuchen Sie unter www.sbb-stipendien.de die Internetseite des SBB. Unter dem Stichwort „Aufstiegsstipendium“ finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Bewerbungsverfahrens und noch detailliertere Angaben zu den Förder-Voraussetzungen als die hier folgenden.

Voraussetzungen für ein Aufstiegstipendium für Studierende der HS 21

  1. Sie können sich entweder vor der Immatrikulation bewerben oder zu Beginn des Studiums.
  2. Sie dürfen das zweite Semester zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vollendet haben.
  3. Sie müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
  4. Sie müssen mindestens zwei Jahre lang einer den Lebensunterhalt sichernden Beschäftigung nachgegangen sein.
  5. Um Ihre Leistungsfähigkeit – und damit Ihre Förderwürdigkeit – unter Beweis zu stellen, müssen Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
  • Berufsschulabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Note von 1,9 oder besser
  • Besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • Begründeter Vorschlag eines Betriebes
      6.    Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren
            eröffnet ist oder die eine eidesstattliche Versicherung
            abgegeben haben, werden nicht gefördert.

Fazit: Einerseits anspruchsvolle Aufnahme-Voraussetzungen – andererseits eine wirklich wirkungsvolle Studienfinanzierung.

 


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