Einreise und Aufenthalt

Studienbewerber erfahren bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland die aktuellen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.

Normalerweise dauert es einige Wochen, bis das Visum ausgestellt werden kann. Außerdem berechtigt nicht jedes Visum zum Studienaufenthalt an der HS 21: Touristenvisa zum Beispiel umfassen die Aufenthaltserlaubnis für Studierende in Deutschland nicht.

Studentenvisum
Die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in der Bundesrepublik Deutschland studieren wollen, benötigen dazu ein Studentenvisum (Ausnahmen: Bürger der EU-Staaten, aus der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und den USA). Studierende ohne Studentenvisum werden daher an der Hochschule 21 nicht immatrikuliert.

Bewerbervisum
Nach Erhalt der vollständigen Bewerbungsunterlagen schickt uni-assist in Berlin eine Bewerbungsbestätigung zu, mit dem ein „Bewerbervisum“ bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat beantragt werden kann. Ein Zulassungsbescheid der Hochschule ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht nötig. Das Bewerbervisum kann zusammen mit der Studienplatzzusage der HS 21 verwendet werden, um eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende in Deutschland zu erhalten.

Beratungszeit

Mo. und Mi. 9.00-11.00 Uhr, Raum 227

Ihre Ansprechpartnerin

Anja Schuback
International Office
Tel.: 04161 648-128
Fax 04161 648-123

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