Einreise und Aufenthalt
Studienbewerber erfahren bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland die aktuellen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.
Normalerweise dauert es einige Wochen, bis das Visum ausgestellt werden kann. Außerdem berechtigt nicht jedes Visum zum Studienaufenthalt an der HS 21: Touristenvisa zum Beispiel umfassen die Aufenthaltserlaubnis für Studierende in Deutschland nicht.
Studentenvisum
Die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in der
Bundesrepublik Deutschland studieren wollen, benötigen dazu ein Studentenvisum
(Ausnahmen: Bürger der EU-Staaten, aus der Schweiz, Liechtenstein, Island,
Norwegen und den USA). Studierende ohne Studentenvisum werden daher an der
Hochschule 21 nicht immatrikuliert.
Bewerbervisum
Nach Erhalt der vollständigen Bewerbungsunterlagen schickt
uni-assist in Berlin eine Bewerbungsbestätigung zu, mit dem ein „Bewerbervisum“
bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat beantragt werden kann. Ein
Zulassungsbescheid der Hochschule ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht nötig. Das
Bewerbervisum kann zusammen mit der Studienplatzzusage der HS 21 verwendet
werden, um eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende in Deutschland zu
erhalten.