Gutes Deutsch für Studium und Praktikum

Studieninteressierte müssen bereits bei ihrer Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, da sie an der hochschule 21 keine Deutschkurse besuchen und Deutschprüfungen ablegen können.

Ohne den Nachweis eines Sprachzeugnisses, wie es in der folgenden Liste aufgeführt sind, können Bewerber im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Sprachnachweise
Die folgenden und mit ihnen vergleichbare Nachweise werden von der hochschule 21 als ausreichend angesehen:

  •  Deutsches Abitur
  • Abschlusszeugnis eines anerkannten deutschen Gymnasiums im Ausland mit Unterrichtssprache Deutsch
  • Zeugnis über eine Studienabschlussprüfung an einer deutschen Hochschule (einschließlich Studienkolleg)
  • Zeugnis über "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (Ergebnis mindestens DSH 2)
  • Zeugnis des Goethe-Instituts über den Abschluss der "Zentralen Oberstufenprüfung"
  • Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
  • Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (der Kultusministerkonferenz)
  • Test „Deutsch als Fremdsprache“ für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen mindestens die TestDaF-Niveaustufe 4 ausweist.

Englisch
Studieninteressierte sollten zudem beachten, dass sie wegen englischsprachiger Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich auch über gute Englischkenntnisse verfügen müssen.

Beratungszeit

Di. und Mi. 9.00-11.30 Uhr, Raum 227

Ihre Ansprechpartnerin

Anja Schuback
International Office
Tel.: 04161 648-128
Fax 04161 648-123

E-Mail schreiben


Aufgestellt:
Geprüft:
Freigegeben: