Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen
Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen oder eine Ersatzkasse versichern Studierende an deutschen Hochschulen gemäß Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 9 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) bis zum Ende des 14. Fachsemesters, längstens bis zum 30. Lebensjahr.
Die Versicherungsbescheinigung muss bei der Einschreibung vorgelegt werden. Private Versicherungen aus dem Ausland werden nicht akzeptiert.
EU-Bürger erhalten von deutschen Krankenkassen gegen Vorlage Ihrer Versicherungsbescheinigung aus dem Heimatland einen Befreiungsbescheid für die Hochschule.
Studiengebühr
Zusätzlich zu einer einmaligen Immatrikulationsgebühr (300 €) zu Beginn des Studiums, sind an der Hochschule 21 monatlich 390 € Studiengebühr für die Baustudiengänge, 350 € für Physiotherapie und 600 € für Mechatronik zu zahlen.
Lebensunterhalt und Wohnung
Die Kosten für den Lebensunterhalt liegen zur Zeit zwischen 300 € und 500 € monatlich, je nach persönlichem Bedarf. Es empfiehlt sich, einen Monat vor Studienbeginn anzureisen, um eine passende Unterkunft zu finden. Mietkosten für Studenten-Zimmer mit durchschnittlichem Komfort liegen in Buxtehude bei ca. 200 € und 300 € monatlich [inklusive/ohne Nebenkosten wie Heizung, Strom, Abfallgebühr].
Stipendien
Ausländische Bewerber können beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) einen Antrag auf ein Stipendium stellen. Der Antrag wird über die Botschaft oder das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland im Heimatland eingereicht.