Immatrikulation
Für die Einschreibung (Immatrikulation) ist das Prüfungs- und Immatrikulationsamt der Hochschule 21 zuständig.
zur Immatrikulation müssen Studieninteressierte verschiedene Papiere vorlegen. Im Einzelnen sind dies
a) für die Studiengänge Bauen im Bestand, Bauingenieurwesen, Bau- und Immobilienmanagement sowie Mechatronik:
- Reisepasses (in Deutschland amtlich beglaubigte Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf
- ein aktuelles Passbild
- Krankenversicherungsbescheinigung
- Praxisvertrag (soweit bereits vorhanden)
b) für Physiotherapie (zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten)
- ein weiteres aktuelles Passbild
- ein aktuelles Gesundheitszeugnis
- ein polizeiliches Führungszeugnis (falls Sie sich im letzten Jahr in Deutschland aufgehalten haben)
- beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Studienvertrag und Gebühren
Bewerber erhalten mit der Zulassung einen Studienvertrag sowie eine Einzugsermächtigung für die Zahlung der Immatrikulations- und Studiengebühr. Die Gebühren können nicht bar eingezahlt werden, sondern werden über die Bank eingezogen. Die Annahme der Zulassung erfolgt zu dem von der Hochschule festgesetzten Termin. Dieser Termin muss unbedingt eingehalten werden, da die Zulassung ansonsten unwirksam wird.
Immatrikulationsbescheinigung
Erst nach Einreichung der gesamten Unterlagen werden Bewerber vollständig immatrikuliert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zur Vorlage bei Behörden und Banken zunächst eine „vorläufige Immatrikulationsbescheinigung“ auszustellen, die bei Nachreichung der fehlenden Nachweise durch die Immatrikulationsbescheinigung ersetzt wird.