Anerkennung von Studienleistungen durch die HWK Lüneburg-Stade
Die Anerkennung richtet sich nach dem Meisterberuf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, der Studienrichtung und der Vorbildung des Studierenden. Es besteht für Studierende der Hochschule 21 die Möglichkeit, durch Belegung bestimmter Lehrangebote während des Studiums eine Qualifikation zum „Kaufmännischen Fachwirt“ der Handwerkskammer zu erlangen.
Als Voraussetzung zum Erlangen des Handwerksmeisters in einem Beruf des Bauhauptgewerbes, ist üblicherweise eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Für die Ausbildung zum „Kaufmännischen oder Technischen Fachwirt“ ist ebenfalls Berufsausbildung vorgeschrieben. Die Meisterprüfung und die Prüfung zum „Kaufmännischen oder Technischen Fachwirt“ erfolgt durch die Handwerkskammer.
Die Hochschule 21 hat mit der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, in dem bestimmte Studienleistungen auf Teile der Meisterprüfung angerechnet werden. Die Anrechnung kann durch den Nachweis einzelner, erfolgreich bestandener Modulprüfungen oder erst durch den erfolgreichen Abschluss des Studiums an der Hochschule 21 erfolgen.
Die Meisterprüfung besteht in der Regel aus 4 Teilen:
- Teil I (Nachweis der Fachpraxis)
- Teil II (Nachweis der Fachtheorie)
- Teil III (Nachweis der Betriebsführung)
- Teil IV (Nachweis der Berufs- und Arbeitspädagogik)
Der Teil IV entspricht der Ausbildereignungsprüfung.
Durch die HWK Lüneburg-Stade werden folgende Studienleistungen auf Teile der Meisterprüfungsberufe angerechnet:
| Meisterprüfungsberuf | Studiengang | befreit vom Teil der MP |
| Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Staßenbauer | BAU und BIB | Teil I (MP-Arbeit*) Teil II |
| Dachdecker, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Metallbauer, Tischler |
BAU und BIB | Teil II |
| BIM | Teil III |
*) MP-Arbeit: hier ist eine Arbeitsprobe bei der Handwerkskammer anzufertigen.
Die fehlenden Meisterprüfungsteile werden durch abgestimmte Lehrmodule ab dem 4.Theoriesemester angeboten.
| MP | Angebot |
Leistungsnachweis | Angebot |
| Teil IV | Schlüsselqualifikationen 2 SWS "Berufs- und Arbeitspädagogik" |
Prüfung vor der HWK oder IHK |
einmal jährlich |
| Teil II /III |
BWL 1 Baustudiengänge RWJ, WIR, PR Module des Studiengangs Bau und Immobilienmanagement |
Klausuren und Hausübungen |
einmal jährlich |
| Teil I | MP-Arbeit* |
Die Prüfungen werden durch die Handwerkskammer am Ende der jeweiligen Meisterprüfungsteile abgenommen.
*Es werden von der HWK Lehrgänge zur Vorbereitung auf noch ausstehended Prüfungsleistungen für den Teil I angeboten.